Conditions - Voyages Intervilles by railtour suisse
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Reise- und Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der railtour suisse für Reisearrangements oder andere von railtour suisse angebotene Leistungen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese sorgfältig zu studieren. Sie gelten sinngemäss auch für Direktbuchungen via Internet.
1. Anwendbarkeit
2. Vertragsabschluss
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Änderungen/Annullation
5. Programmänderungen
6. Nichtdurchführung/Abbruch der Reise
7. Programmänderungen oder Leistungsausfälle während der Reise
8. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie
9. Beanstandungen
10. Haftung
11. Versicherungen
12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13. Kataloggültigkeit
14. Ombudsman
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Anwendbarkeit
1.1
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschliesslich für Leistungen, die railtour suisse für Sie vermittelt hat und dafür als Vertragspartner auftritt. Sollten Sie im Zusammenhang mit Ihrer Reise bei anderen Vertragspartnern Leistungen bezogen haben, so gelten hierfür deren eigene Bestimmungen. Unsere Bedingungen stehen dabei in keiner Abhängigkeit zu denjenigen weiterer Leistungserbringern (z.B. Eintrittskarten, Ausflüge etc.).

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2. Vertragsabschluss
2.1
Der Vertrag zwischen Ihnen und der railtour suisse kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Online-Buchung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, inkl. der vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen, für Sie und railtour suisse wirksam.

2.2
Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn Sie von railtour suisse akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.

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3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem aktuellen Prospekt, bzw aus der Bestätigung im Internet.

3.2 Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle sind folgende Anzahlungen zu leisten: min. Fr. 100.– pro Person. Erhält die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht, kann railtour suisse die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziff. 4.3 geltend machen.

3.3 Restzahlung
Die Zahlungen für den restlichen Reisepreis haben bis spätestens 14 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann railtour suisse die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziff. 4.3 geltend machen. Wird die Reise weniger als 15 Tage vor Abreise gebucht, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ausgehändigt oder zugestellt.

3.4 Buchungsgebühr
Bei Online-Buchungen kann railtour suisse eine Buchungsgebühr pro Buchung erheben, deren Höhe Sie der Online-Preiszusammenstellung entnehmen können.

Gewährt railtour suisse zu gewissen Zeiten eine Online-Ermässigung pro Buchung, ist die Aufteilung einer Buchung in mehrere Einzelbuchungen nicht gestattet (eine Reise vom 18.-20.5. wird z.B. in 2 einzelne Buchungen 18.-19.5./19.-20.5. aufgeteilt). Railtour suisse behält sich in diesem Fall das Recht vor, diese zusammengehörenden Einzelbuchungen zu einer einzigen Buchung zusammenzufassen. Dabei werden Änderungsgebühren gemäss Abschnitt 4.2 erhoben.

3.5.
Expressbearbeitung wird Ihnen mit mind. Fr. 20.– verrechnet.

3.6
Zusätzlich zu den von railtour suisse fakturierten Beträgen kann das Reisebüro eine Auftragspauschale erheben. Für Direktbuchungen bei railtour beträgt diese Auftragspauschale Fr. 50.— pro Dossier. Bei Online-Buchungen entnehmen Sie die Buchungsgebühr bitte der Online-Preiszusammenstellung.

3.7
Preisbestätigungen (Rechnungen) per Internet sind grundsätzlich verbindlich. Bei offensichtlichen Fehlern bei der Datenerfassung bzw. -übermittlung, die extrem tiefe Preise zur Folge haben, zum Beispiel Fr. 0.-, behalten wir uns vor, die Preise anzupassen. In diesen Einzelfällen haben Sie das Recht, vom Vertrag spesenfrei zurück zu treten.

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4. Änderungen/Annullation
4.1
Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung resp. Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

4.2
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.3) können wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.– pro Person, max. Fr. 120.– pro Auftrag erheben. Hinzu kommen noch die Annullations- sowie Namensänderungskosten bereits getätigter Bahn- oder Flugreservationen. Ebenfalls in Rechnung gestellt werden bereits gebuchte Karten für Theater, Opern und Musicals sowie die Annullierungskostenversicherung. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziff. 4.3.

4.3 Annullationskosten
Treten Sie später als 21 Tage vor Abreise von der Reise zurück, so erhebt die railtour suisse zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises:

Transport (Bahn, Flug, Zug/Flug) + Hotel
30 bis 15 Tage vor Abreise: 30 % des Gesamtpreises
- 14 bis 8 Tage vor Abreise: 50 % des Gesamtpreises
- 7 bis 1 Tag(e) vor Abreise: 80 % des Gesamtpreises
- Am Tag der Abreise: 100% des Gesamtpreises

Speziell zu Ferienwohnungen:
- bis 61 Tage vor Abreise: 10% des Mietpreises
- 60 bis 46 Tage vor Abreise: 30% des Mietpreises
- 45 bis 16 Tage vor Abreise 75% des Mietpreises
- 15 bis 0 Tage vor Abreise 100% des Mietpreises

Nur-Hotel-Buchungen:
- 14 bis 4 Tage vor Abreise: 30% des Gesamtpreises
- 3 bis 1 Tage vor Abreise: 50% des Gesamtpreises
- Am Tag der Abreise: 100% des Gesamtpreises

Aufenthalt im Disneyland Resort Paris:
- 45 bis 28 Tage vor Abreise: 20% des Gesamtpreises
- 27 bis 8 Tage vor Abreise: 80% des Gesamtpreises
- 7 bis 0 Tage vor Abreise: 100% des Gesamtpreises
Massgebend zur Berechnung des Annullations-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.3.1 Ausnahmen bleiben vorbehalten, zu den vorab festgelegten Kosten können zusätzlich weitere Kos­ten entstehen, insbesondere im Falle von:

Änderungen Bahnreise nach:

Italien:

Jede Änderung innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise hat Kosten von 50% des Bahnanteils zur Folge.

Frankreich, Benelux, Spanien und London:

Jede Änderung von 21–15 Tagen vor der Abreise hat Kosten von 50% des Billettpreises, innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise 100% des Billettpreises zur Folge.

Bahnhits:

Bei einer Änderung oder Annullierung der "Bahnhits" werden ab Buchungseingang 100% Spesen auf den Bahnanteil erhoben.

Flugreisen:

Bei einer Änderung oder Annullierung eines Flugti­ckets zu Spezialpreisen, auf denen unsere Pauschal­reisen basieren, können je nach Fluggesellschaft und Tarifklasse Annullierungskosten von bis 100% des Fluganteils erhoben werden. Bei einer Änderung oder Annullierung der „Flughits« werden ab Buchungsein­gang 100% Spesen auf den Fluganteil erhoben.

Bei einer Reise mit Zug/Flug wird jede Änderung oder Annullierung des Flugtickets zu 100% des geltenden Tarifs verrechnet.

4.3.2 No-show:

Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-show), kann keine Rücker­stattung des Preises gewährt werden. Verpassen Sie den Rückflug, so müssen Sie auf Ihre eigenen Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesonde­re bei Flugplanänderungen.

4.3.3 Flug-Rückbestätigung:

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Ver­säumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

4.4 Annullierungskostenversicherung ELVIA
Die neben dem Pauschalreisepreis obligatorisch in Rechnung gestellte Annullierungskostenversicherung kostet Fr. 29.- und deckt bis zur Höhe des Arrangementpreises die Annullierungskosten, die Sie der Buchungsstelle vertraglich schulden, wenn Sie die Reise nicht antreten können. Ebenso gedeckt sind die Bearbeitungsgebühren. Die Annullierungskostenversicehrung deckt keine Kosten für: allfällige Spesen für Telefone, Telefax, Telex, getätigte Bahnreservationen. Die Versicherung beinhaltet ebenfalls eine Assistance für den Notfall.

4.5 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei railtour suisse grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Fluggesellschaften) akzeptieren diese Änderung ebenfalls. Dies kann vor allem in der Hochsaison zu Schwierigkeiten führen oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern. Die Ersatzperson und Sie haften der railtour suisse oder der Buchungsstelle, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

4.6
Wird der Ersatzreisende zu spät benannt oder kann er aufgrund der in Ziff. 4.5 genannten Erfordernissen nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziff. 4.2 und 4.3).

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5. Programmänderungen
5.1 Änderungen vor Vertragsabschluss
railtour suisse behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschränkungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Insbesondere haftet railtour suisse nicht für Änderungen im Reiseprogramm, welche auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die railtour suisse nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. railtour suisse ist jedoch bemüht, Sie über Änderungen des Reiseprogramms über Ihre Buchungsstelle so früh wie möglich zu informieren.

5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen muss sich railtour suisse vorbehalten, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Dies kann namentlich in folgenden Fällen eintreten:
– Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge, Bahntarife)
– neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren)
– Wechselkursänderungen
– staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
– Änderung von Messedaten

5.3
Falls railtour suisse die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder uns im gleichen Zeitraum schriftlich mitzuteilen, dass Sie an einer von railtour suisse vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.

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6. Nichtdurchführung/Abbruch der Reise
6.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen.
railtour suisse ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt railtour suisse Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss Ziff. 4.3 und weitere Schadenersatzforderungen.

6.2 Höhere Gewalt, Streik
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen oder Streiks können railtour suisse veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall orientiert Sie railtour suisse so rasch als möglich und ist bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten.
Scala di Milano: Im Streikfall kann die Buchungsgebühr nur teilweise rückerstattet werden.

6.3 Reiseabsage aus anderen Gründen durch railtour suisse
railtour suisse ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich orientiert. Ihre Rechte richten sich nach Ziff. 5.3.

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7. Programmänderungen oder Leistungsausfälle während der Reise
7.1
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen railtour suisse eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen.

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8. Vorzeitiger Abbruch der Reise durch Sie
8.1
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern die railtour suisse nicht belastet wird.
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9. Beanstandungen
9.1
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der örtlichen railtour suisse-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

9.2
Die örtliche railtour suisse-Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Ist dies nicht möglich oder erfolgt die Abhilfe nur ungenügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der örtlichen railtour suisse-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen, wozu die genannten Stellen verpflichet sind. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

9.3 Selbstabhilfe
Sofern innert angemessener Frist (48 Stunden) keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von railtour suisse ersetzt, vorausgesetzt, Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 9.1 und 9.2) verlangt.

9.4
Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der örtlichen railtour suisse-Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder der railtour suisse in Bern einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

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10. Haftung
10.1 Allgemeines
railtour suisse vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der örtlichen railtour suisse-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. (Zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 10.2.4.)

10.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.2.1 Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich railtour suisse auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr und im Eisenbahnverkehr).

10.2.2 Haftungsausschlüsse
railtour suisse haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches railtour suisse, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von railtour suisse ausgeschlossen.

10.2.3 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet railtour suisse, sofern die Schäden durch railtour suisse oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziffer 10.2.1).

10.2.4 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von railtour suisse auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.

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11. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt.
railtour suisse empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzten Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, sowie Extra-Rückreisekostenversicherung.
Die Annullierungskostenversicherung ist obligatorisch und wird neben dem Pauschalreisepreis in Rechnung gestellt, falls sie nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen.

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12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1 Einreisebestimmungen
Informieren Sie sich bitte bei der Buchungsstelle oder einer konsularischen Vertretung.

12.2
Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen.

12.3
Reisende sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Prüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

12.4
railtour suisse macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. – Gleichfalls weist Sie railtour suisse ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.

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13. Kataloggültigkeit
Die Gültigkeit der Prosepkte ist jeweils auf dem Titelbild vermerkt. Es ist nicht auszuschliessen, dass im Internet Angebote publiziert sind, deren Gültigkeit abgelaufen ist. In diesem Fall sind sie aber online auch nicht mehr buchbar.

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14. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und der railtour suisse oder der Buchungsstelle eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

Die Adresse des Ombudsman lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche,
Postfach, 4601 Olten

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15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und railtour suisse ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen railtour suisse können nur am Hauptsitz in Bern eingereicht werden.

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Bern, Mai 2009